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Haus- und Badeordnung

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Правила побуту та купання в відкритому Правила побуту та купання в відкритому басейні


Haus- und Badeordnung für das Freibad Hollern-Twielenfleth

I. Allgemeine Bestimmungen

  • Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad Hollern-Twielenfleth einschließlich der Eingänge und der Außenanlagen.
  • Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
  • Die Einrichtung des Bades ist pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
  • Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft.
  • Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
  • Das Rauchen ist im Gebäude, am Beckenumgang sowie am Planschbecken nicht gestattet.
    Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Es stehen Raucherinseln zur Verfügung.

    Die Raucherinseln befinden sich zwischen Nichtschwimmerbecken und Wohnhaus/ Fährhaus und Richtung Kiosk. Bitte benutzen Sie die bereitgestellten Aschenbecher.
    Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
  • Behälter aus Glas (Flaschen) und anderem zerbrechlichem Material dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
  • Der Verzehr von Speisen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich ist nicht gestattet.
  • Der Schwimmbadleiter bzw. sein Vertreter üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
  • Fundgegenstände sind an das Personal zu übergeben.
  • Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Rundfunk- und Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
  • Das Kühlen von Glasflaschen und anderen Behältnissen aus zerbrechlichen Materialien in den Schwimmbecken und im Sanitärbereich ist untersagt.
  • Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen der Schwimmbadpersonal oder die Samtgemeinde Lühe entgegen.
  • In Zweifelsfällen regelt das Schwimmbadpersonal den reibungslosen Ablauf des Badebetriebes. Den Anordnungen des Schwimmbadpersonals ist Folge zu leisten.

II. Öffnungszeiten und Zutritt

  • Der Einlass ins Schwimmbad endet 30 Minuten vor Betriebsende. Die Badezone ist 15 Minuten vor Betriebsschuss zu verlassen.
  • Die Eröffnung und Schließung des Schwimmbades wird am Anfang und Ende der Badesaison öffentlich bekannt gegeben, ebenso die Öffnungszeiten. Witterungsbedingt kann die Öffnungszeit verändert, verkürzt oder das Bad geschlossen werden. Es wird auf die Schlechtwetterregelung bei den Öffnungszeiten verwiesen. Ansprüche gegen die Samtgemeinde Lühe können daraus nicht abgeleitet werden.
  • Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht. Zum Beispiel für Schul- und Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen.
  • Der Zutritt ist nicht gestattet:
    a)  Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    b)  Personen, die Tiere mit sich führen,
    c)  Personen, die an einer meldepflichtigen Krankheit (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,
    d)  Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
  • Kinder unter 10 Jahren ist die Benutzung des Freibades nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson oder bei Vorlage eines Nachweises des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze gestattet.
  • Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
  • Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarten berechtigen nur zum einmaligen Badeintritt. Ausgenommen davon sind Zehnerkarten und Saisonkarten. Die Eintrittskarte ist dem Schwimmbadpersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Saisonkarten. Bei Nachweis des Verlustes werden diese ersetzt.

 III. Haftung

  • Die Badegäste benutzen das Freibad auf eigene Gefahr. Die Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Samtgemeinde Lühe nicht.
  • Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet die Samtgemeinde Lühe nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
  • Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es bei der Benutzung von Garderobenschränken insbesondere diese zu verschließen und den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
  • Bei Verlust der Schlüssel von Garderobenschrank oder Miet- und Leihsachen wird die Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt.

IV. Benutzung des Freibad

  • Der Aufenthalt im Nassbereich des Freibades ist nur in Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob diese den Anforderungen entspricht, trifft das Aufsichtspersonal.
  • Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  • Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
  • Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
  • Schränke und Wertfächer die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache betrachtet.
  • Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Bei Verlust des Schlüssels ist vor der Aushändigung des Schrankinhaltes das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer hat die Kosten für den Ersatz des verlorenen Schlüssels bzw. für den Austausch der Schließvorrichtung zu ersetzen.
  • Die Benutzung der Sprunganlage und Rutsche ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen und Rutschen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
  • a) der Sprungbereich frei ist,
  • b) nur eine Person das Sprungbrett betritt,
  • c) nur geradeaus, nach vorn gesprungen wird.
  • Das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
  • Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
  • Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen und Spielgeräten ist im Schwimmerbereich des Beckens nicht gestattet.
  • Die vorhandene Rutsche darf nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.
  • Freizeitspiele und Sport (z.B. Ballspiele) sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
  • Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Schwimmbeckens, bzw. das für sie vorgesehene Becken benutzen.
  • Das Kinderplanschbecken darf von Kindern unter 6 Jahren nur benutzt werden, wenn sie von Begleitpersonen beaufsichtigt werden.
  • Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.
  • Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nicht im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich verzehrt werden.
  • Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Papier, Abfälle und sonstige Gegenstände sind in die dafür aufgestellten Papierkörbe und sonstige Abfallbehälter zu werfen.
  • Es wird gebeten, auf die Mitbadenden zu achten. Unfälle, Verletzungen und Verstöße gegen die Ordnung sind umgehend dem Aufsichtspersonal zu melden.

V. Ausnahmen

  • Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

VI. Inkrafttreten

  • Die Haus- und Badeordnung tritt ab sofort in Kraft.
  • Hollern-Twielenfleth, 12.05.2021
  • gez. der Samtgemeindebürgermeister
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